Beantragung/Finanzierung

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie sind anerkannte Therapieverfahren, die von den Krankenkassen finanziert werden, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Zusammen mit einem formalen Antrag des Patienten reicht der Therapeut einen anonymisierten Bericht ein. Auf dieser Grundlage wird die Indikation zur beantragten Psychotherapie von einem Fachgutachter geprüft. Voraussetzung für die Bewilligung ist eine krankheitswertige Störung, wie sie z. B. Angsterkrankungen, Depressionen, Arbeitsstörungen, Schlafstörungen, Essstörungen, Zwangsstörungen und psychosomatische Erkrankungen sind.

 

Ich habe die Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen und die Beihilfe. Bei Privatkassen liegen sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen zur Erstattung von Psychotherapie vor, sodass diese bei der jeweiligen Kasse erfragt werden sollten.